Gleichstellungen 2019 - RLSW Tennis Regionalliga Südwest

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Gleichstellungen 2019

Informationen







Ein Klick auf nebenstehendes Bild öffnet
das aktuelle Antragsformular (im pdf-Format)
zur Gleichstellung ausländischer Spieler.
Bitte beachten:
Die bis zur Spielzeit 2016 geltende  
Antragsbegründung unter Pkt. c) ist ab dem
1.10.2017 entfallen

Ergänzende Hinweise - hier klicken -


Auszug W0-DTB (2018) § 44.8 und § 44.9:

§ 44. 8: Für jede Mannschaft der Damen Herren und Herren 30 dürfen auf den Plätzen 1-7 bzw. in der 1. Bundesliga Herren auf den Plätzen 1-5 nicht mehr als zwei Spieler gemeldet werden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzen.
Spieler im vorgenannten Sinne sind nicht, die mindestens eine der Voraussetzungen gemäß 5 Ziffer 9 a) oder b) vorweisen.

§ 44. 9:  In den Wettbewerben ab Damen 30 und ab Herren 40 der Abschnitte CI und C III dieser Ordnung werden Spieler, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, deutschen Spielern im Sinne dieser Ordnung gleichgestellt, wenn sie mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllen:
a) in Deutschland geboren wurden und dies durch Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde nachweisen.
b) ab dem Meldetermin rückwirkend mindestens fünf Jahre ununterbrochen einen ständigen Wohnsitz durch das Einwohnermeldeamt in Deutschland nachweisen und seit mindestens fünf Jahren Mitglied in einem Mitgliedsverein eines Landesverbandes des DTB sind.

Der zuständigen Stelle sind die Nachweise mit Abgabe der namentlichen Meldung vorzulegen.
Die Gleichstellung ist in der namentlichen Meldung durch das Kürzel »D« zusätzlich zur eigentlichen Staatsangehörigkeit kenntlich zu machen.
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