Gleichstellungen 2024
Informationen
das aktuelle Antragsformular (im pdf-Format)
zur Gleichstellung von Nicht-EU-Ausländern.
Auszug W0-DTB (2024) §§ 44.8 und 44.9:
§ 44.8: Für jede Mannschaft der Wettbewerbe gemäß § 16 Ziffer 1 sowie der Regionalligen ab Damen 30 und Herren 40 dürfen auf den Plätzen 1– 7 bzw. bei 4er Mannschaften auf den Plätzen 1–5 nicht mehr als zwei Spieler gemeldet werden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzen.
§ 44.9. Für die Wettbewerbe gemäß § 16 Ziffer 1 sowie der Regionalligen ab Damen 30 und Herren 40 werden Spieler, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzen, Spielern mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU im Sinne dieser Ordnung gleichgestellt, wenn sie:
a) in Deutschland geboren wurden und dies durch Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde nachweisen und/oder
b) ab dem Meldetermin rückwirkend mindestens fünf Jahre ununterbrochen einen ständigen Wohnsitz durch das Einwohnermeldeamt in Deutschland nachweisen und seit mindestens fünf Jahren Mitglied in einem Mitgliedsverein eines Landesverbandes des DTB sind.
Der zuständigen Stelle sind die Nachweise mit Abgabe der namentlichen Meldung für das Vorliegen der Voraussetzungen der Buchstaben a) oder b) vorzulegen.
Die Gleichstellung ist in der namentlichen Meldung durch das Kürzel »D« zusätzlich zur eigentlichen Staatsangehörigkeit kenntlich zu machen.